Informationen zu den Funkzeugnissen SRC, LRC, UBI!

Funkgeräte sind Seenotsignalmittel. Darum ist es absolut notwendig die Bedienung und Funktionsweise eines Funkgeräts zu kennen. Im Übrigen bestehen eine Vielzahl an Vercharterern auf die Vorlage eines Funkzeugnisses. In einigen Ländern ist das Funkzeugnis auch obligatorisch (z.B. Kroatien). Verstöße werden hart bestraft.

Wir empfehlen daher, das Funkzeugnis an den SBFS oder SKS Schein anzuschließen und im Zuge der Segelausbildung auch die Funkausbildung abzuschließen. Die einzelnen Funkscheine für Meer und Binnengewässer werden hier kurz vorgestellt.

Short Range Certificate (SRC)

Internationales Funkbetriebszeugnis

Geltungsbereich: 12 sm Zone

Erforderlich für Skipper mit:
Sportbootführerschein See (SBFS)
Sportküstenschifferschein (SKS)

SRC
Long Range Certificate (LRC)

Internationales Funkbetriebszeugnis

Geltungsbereich: Hohe See

Erforderlich für Skipper mit:
Sportseeschifferschein (SSS)
Sporthochseeschifferschein (SHS)

LRC
UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI)

Amtliches Sprechfunkzeugnis

Geltungsbereich: Binnengewässer

Erforderlich für Skipper mit:
Sportbootführerschein Binnen (SBFB)
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UBI