Informationen zu den Funkzeugnissen SRC, LRC, UBI!
Funkgeräte sind Seenotsignalmittel. Darum ist es absolut notwendig die Bedienung und Funktionsweise eines Funkgeräts zu kennen. Im Übrigen bestehen eine Vielzahl an Vercharterern auf die Vorlage eines Funkzeugnisses. In einigen Ländern ist das Funkzeugnis auch obligatorisch (z.B. Kroatien). Verstöße werden hart bestraft.
Wir empfehlen daher, das Funkzeugnis an den SBFS oder SKS Schein anzuschließen und im Zuge der Segelausbildung auch die Funkausbildung abzuschließen. Die einzelnen Funkscheine für Meer und Binnengewässer werden hier kurz vorgestellt.
Internationales Funkbetriebszeugnis
Geltungsbereich: 12 sm Zone
Erforderlich für Skipper mit:
Sportbootführerschein See (SBFS)
Sportküstenschifferschein (SKS)
Internationales Funkbetriebszeugnis
Geltungsbereich: Hohe See
Erforderlich für Skipper mit:
Sportseeschifferschein (SSS)
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Amtliches Sprechfunkzeugnis
Geltungsbereich: Binnengewässer
Erforderlich für Skipper mit:
Sportbootführerschein Binnen (SBFB)
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